Kommunalwahl 2026
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kommunalwahl in Alfeld (Leine). Die Informationen werden laufend ergänzt und aktualisiert. Nutzen Sie die folgenden Themenbereiche, um schnell die passende Antwort zu finden.
Auf Gemeindeebene:
Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
Wahl des Gemeinderates
Wahl des Ortsrates (in den Ortsteilen Brunkensen/Lütgenholzen, Dehnsen, Eimsen, Föhrste, Gerzen, Hörsum, Imsen/Wispenstein, Langenholzen/Sack, Limmer, Röllinghausen und Warzen)
Auf Kreisebene:
Wahl des Landrates
Wahl des Kreistages
Zu Kommunalwahlen sind deutsche Staatsangehörige sowie Staatsangehörige aller anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wahlberechtigt, sofern sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit dem 13. Juni 2026 in Alfeld (Leine) wohnen.
Für Ortsratswahlen gilt außerdem: Zu diesen Wahlen ist nur wahlberechtigt, wer seit dem 13. Juni 2026 im jeweiligen Ortsteil wohnt.
Alle wahlberechtigten Einwohner/-innen werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens 23. August 2026 eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Die Wahlbenachrichtigung enthält alle wichtigen Informationen für die Stimmabgabe. Insbesondere die Hinweise, wo das zuständige Wahllokal liegt und zu welchen Wahlen jemand wahlberechtigt ist.
Wer also keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich sofort beim Wahlamt melden. Wer sich nicht um sein Wahlrecht kümmert, läuft Gefahr, ggf. am 13. September 2026 nicht wählen zu können.
Zieht eine wahlberechtigte Person aus Alfeld (Leine) weg, so ist sie für die Wahlen in Alfeld (Leine) nicht mehr wahlberechtigt.
Ist eine wahlberechtigte Person nach dem Stichtag (13. Juni 2026) von außerhalb nach Alfeld (Leine) zugezogen, erfüllt sie nicht die 3-Monats-Frist. Sie ist für die Bürgermeisterwahl, die Wahl des Gemeinderates sowie einer eventuellen Ortsratswahl nicht wahlberechtigt. Eine eventuelle Wahlberechtigung auf Kreisebene ist separat zu prüfen.
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem Stichtag 13. Juni 2026 innerhalb Alfelds aus einem Ortsteil in einen anderen Ortsteil oder die Kernstadt um, so verliert sie ihre Wahlberechtigung für die Ortsratswahl. Sie bleibt aber für die Bürgermeisterwahl sowie für die Wahl zum Gemeinderat weiterhin wahlberechtigt.
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses (2. August 2026) innerhalb Alfelds um, kann sie nur im Wahllokal des alten Wahlbezirkes oder per Briefwahl wählen. Für die Briefwahl sind beim Wahlamt ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Briefwahlunterlagen können online im Zeitraum vom 12.08.2026 bis zum 08.09.2026 10:00 Uhr beantragt werden. Klicken Sie dazu HIER.
Sie können die Briefwahlunterlagen auch gern in unserem Briefwahlbüro persönlich beantragen und die Briefwahl vor Ort nutzen.
Sie finden das Briefwahlbüro in der Perkstraße 2 (in den Räumen der Bücherei).
Öffnungszeiten ab 17.08.2026
| Montag | 09:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 17:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
(Freitag 11.09.2026 abweichend von 09:00 – 13:00 Uhr)
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie einen Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen. Bitte bringen Sie diesen Antrag vollständig ausgefüllt – Geburtsdatum und Unterschrift nicht vergessen – sowie ein Identitätsdokument mit.
Sie können diesen Antrag auch in einen unserer Briefkästen einwerfen oder per Post verschicken. Bitte beachten Sie dabei die Postlaufzeiten, damit Sie die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig erhalten und zurücksenden können.
Sowohl bei der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin als auch bei der Wahl des Landrates kann es zu einer Stichwahl kommen, falls keiner der jeweiligen Bewerber/-innen die absolute Mehrheit (mehr als 50 % der Stimmen) erhält.
Diese findet dann am 27. September 2026 statt.
Für eine dann ggf. erforderliche Briefwahl bewahren Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigungskarte der Hauptwahl auf.
Sollten Sie bereits zur Hauptwahl Briefwahl beantragt haben, können Sie dabei entscheiden, ob Sie direkt für die Stichwahl Briefwahlunterlagen mit beantragen wollen. Dann wird dies in unserem System vermerkt. Anderenfalls bekommen Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte mit den Briefwahlunterlagen wieder zugeschickt, damit Sie bei einer möglichen Stichwahl im Wahllokal wählen können.
Sollten Sie zur Hauptwahl im Wahllokal wählen, erhalten Sie dort ebenfalls Ihre Wahlbenachrichtigungskarte wieder ausgehändigt.
Sollte es zu einer Stichwahl kommen, finden Sie zu gegebener Zeit die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros hier.